Frage 11

Wie lange dauert das Verfahren?

Wenn der Vorschuss eingegangen ist, von dem das Schiedsamt / die Schiedsstelle das Tätigwerden grundsätzlich abhängig machen soll, beraumt die Schiedsperson nach Abstimmung mit den Parteien einen Schlichtungstermin an. Dabei ist eine Ladungsfrist (Zeit zwischen der Zustellung der Ladung und dem Tag der Schlichtungsverhandlung) von in der Regel 2 Wochen (mindestens) einzuhalten. Diese Frist kann bei Glaubhaftmachung der Dringlichkeit der Angelegenheit verkürzt werden.

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