Frage 14

Wer trägt die allgemeinen Sachkosten des Schiedsamtes, z.B. für Vordrucke, das Siegel, die amtlichen Büchern etc. und wer trägt die Kosten, die durch die Aus- und Fortbildung der Schiedspersonen entstehen?

Alle Sachkosten des Schiedsamtes / der Schiedsstellen tragen die Gemeinden.

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