Frage 15

Gibt es eine Fachaufsicht über die Schiedsperson und wer übt diese aus?

Die Justizverwaltung übt die Fachaufsicht über die Schiedspersonen aus. Erster Ansprechpartner ist hier immer d. Direktor/in des zuständigen Amtsgerichtes, in dessen Bereich die Schiedsperson tätig ist.

An wen kann ich mich bei Beschwerden über eine Schiedsperson wenden?

Weitere Informationen über das Schiedsamt im Allgemeinen oder auch über den Beschwerdeweg erteilt Ihnen der/die jeweilige Direktor/in des zuständigen Amtsgerichtes.

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