Frage 2

Kann ich für ein Schlichtungsverfahren Prozesskostenhilfe beantragen?

Nein. Nach den Kostenvorschriften aller Schiedsamts- bzw. Schiedsstellengesetze können die Schiedsfrauen und Schiedsmänner (in Sachsen: Friedensrichter/innen), gemeinsamer Oberbegriff „Schiedspersonen“ aber von der Erhebung von Kosten ganz oder teilweise absehen, wenn dies mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der zahlungspflichtigen Person geboten erscheint.

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