Frage 3

Besteht in Schlichtungsverhandlungen Anwaltszwang oder muss ich mich bei einer Schlichtungsverhandlung anwaltlich vertreten lassen?

Nein. Grundprinzip der Schlichtungsverhandlung ist die direkte Einigung zwischen den persönlich anwesenden Parteien. Bevollmächtigte oder Vertreter kennen die individuellen Interessen der jeweiligen Partei und die Einzelheiten des Streites nicht so gut wie die Partei selbst. Selbstverständlich sind aber in jeder Schlichtungsverhandlung Beistände – auch Rechtsanwälte – zur Unterstützung der Parteien zugelassen.

[zurück]