Frage 4

Kann ich mich in einer Schlichtungsverhandlung anwaltlich vertreten lassen oder muss ich zu einer Schlichtungsverhandlung als Partei persönlich erscheinen?

Von dem soeben dargestellten Grundsatz, dass die Parteien in der Schlichtungsverhandlung persönlich anwesend sein müssen, gibt es Ausnahmen: in einigen Bundesländern ist eine Vertretung der Partei in der Schlichtungsverhandlung in bürgerlichen Streitigkeiten möglich. In Strafsachen ist die Vertretungsmöglichkeit wiederum von anderen Voraussetzungen abhängig. Auskunft kann Ihnen konkret Ihr/e zuständige/s Schiedsamt/-stelle geben.

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