Schiedsamt
der Gemeinde Eitorf
Von dem soeben dargestellten Grundsatz, dass die Parteien in der Schlichtungsverhandlung persönlich anwesend sein müssen, gibt es Ausnahmen: in einigen Bundesländern ist eine Vertretung der Partei in der Schlichtungsverhandlung in bürgerlichen Streitigkeiten möglich. In Strafsachen ist die Vertretungsmöglichkeit wiederum von anderen Voraussetzungen abhängig. Auskunft kann Ihnen konkret Ihr/e zuständige/s Schiedsamt/-stelle geben.
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