Frage 6

Wie hoch sind die Kosten eines Schlichtungsverfahrens?

Zu den Kosten eines Schlichtungsverfahrens gehören die in den Kostenvorschriften der Schiedsamts- bzw. Schiedsstellengesetze näher definierten Gebühren und Auslagen. Die Höhe der Kosten hängt im Einzelfall vom Verlauf und Ausgang des Verfahrens (Gebühr mit Vergleich oder ohne Vergleich) und der Höhe der notwendigen Auslagen (viele Ladungen mit Postzustellurkunde = hohe Auslagen) ab. In aller Regel belaufen sich die Kosten auf insgesamt bis ca. 50,- Euro, selten darüber. Ihr zuständiges Schiedsamt/-stelle kann Ihnen Auskunft über die in den Bundesländern unterschiedliche Höhe der Gebühren geben.Auf jeden Fall ist das Schlichtungsverfahren wesentlich günstiger als die gerichtliche Auseinandersetzung, die mindestens um den Kostenfaktor 10 für nur eine Instanz teurer ist.

[zurück]