Schiedsamt
der Gemeinde Eitorf
Die Schiedsperson kann kein “Urteil” fällen, sondern nur versuchen, die Parteien gütlich zu einigen. Bleiben die Schlichtungsbemühungen der Schiedsperson erfolglos, erhält der Antragsteller hierüber
In diesen Bundesländern ist erst damit der Weg für die Klage vor dem Amtsgericht frei, denn diese Bescheinigung ist eine notwendige Prozessvoraussetzung und muss mit Einreichen der Klage bei Gericht vorgelegt werden.
Quelle: https://www.schiedsamt.de/277.html
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