Örtliche Zuständigkeit

Örtlich zuständig ist immer das Schiedsamt / die Schiedsstelle am Wohnsitz des Antragsgegners.
Name, Adresse sowie Telefonnummer der zuständigen Schiedsperson erfahren Sie bei der dortigen Gemeinde oder Stadtverwaltung, beim örtlichen Amtsgericht oder bei der Polizei.

Quelle: https://www.schiedsamt.de/273.html